Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen2021-12-21T15:47:58+00:00

Einkaufsbedingungen der Dükan AG


§1 Allgemeines

Für alle durch die Dükan AG getätigten Bestellungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nur die nachfolgenden Bestimmungen.

Den Bestimmungen des Auftragnehmers und dessen AGB oder Auftragsbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.

Mit erstmaliger Lieferung zu den nachfolgenden Lieferbedingungen erkennt der Lieferant die Gültigkeit an, dies gilt auch für die nachfolgenden Bestellungen.

Bestellungen und Aufträge sind besonders dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden.

Bitte führen Sie auf allen Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen immer unsere Bestellnummer und soweit vorhanden, unsere Artikelnummer.

Alle Teile/ Komponenten dieser Bestellung die eine eigene Dükan Artikelnummer aufweisen, müssen konform nach Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) und Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sein. Sollte Sie in der Auftragsbestätigung nicht anderes vermerkt sein, so sehen wir die Konformität als bestätigt an.


§2 Lieferung und Versand

Die Lieferungen haben gemäß der Bestellung, bzw. den nachfolgenden Anweisungen zu den vereinbarten Terminen zu erfolgen.

Der Auftragnehmer zeigt etwaige Abweichungen von Terminen unverzüglich an.

Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften der Dükan AG einzuhalten.


§3 Die in den Bestellungen vereinbarten oder genannten Liefertermine sind verbindlich und verstehen sich am Erfüllungsort eintreffend.

Die Dükan AG ist berechtigt, die Annahme von verspätet eintreffenden Waren zu verweigern und sie in diesem Fall auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden oder bei Dritten, auf Kosten des Auftragnehmers, einzulagern.


§4 Qualität und Abnahme

Der Auftragnehmer hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften, sämtliche gesetzliche und behördliche Bestimmungen/ Anforderungen und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Zudem muss er sich über die Wichtigkeit seines ethischen Verhaltens bewusst sein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Einsatz von gefälschten Teilen zu verhindern.

Des Weiteren muss der Auftragnehmer den Besteller hinsichtlich nichtkonformer Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen benachrichtigen und sich die Genehmigung zur weiteren Behandlung einholen. Auch bedürfen Änderungen des Liefergegenstandes der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers. Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig informieren.

Sind Art und Umfang der Prüfungen sowie Prüf- und Überwachungsmittel und Prüfmethoden zwischen dem Besteller und dem Auftragnehmer nicht fest vereinbart, so legt der Auftragnehmer diese, aufgrund seiner Kenntnisse, unter Einhaltung der Produktsicherheit und dem Beitrag zur Produkt- und Dienstleistungskonformität fest.

Des Weiteren verpflichtet er sich, die dokumentierten Informationen unter Berücksichtigung der Aufbewahrungsfristen und Verfügungsanforderungen aufzubewahren.

Der Besteller behält sich vor, eingehende Ware unverzüglich auf offenkundige und sichtbare Mängel hin zu überprüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist 14 Tage ab dem Erkennen.

Verbindlich für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte.

Im Fall einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche bleiben ohne besonderen Vorbehalt bei der Abnahme bestehen.

Der Auftragnehmer räumt dem Besteller, dessen Kunden und regelsetzende Behörden zu den betroffenen Bereichen und auf die entsprechenden dokumentierten Informationen auf jeder Ebene der Lieferkette ein Zugangsrecht ein.


§
5 Preise und Zahlungsbedingungen

Vereinbarte Preise sind Höchstpreise. Preiserhöhungen in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung werden nicht akzeptiert. Preissenkungen während dieser Zeit kommen der Dükan AG zugute.

Rechnungen enthalten die Bestell- und Artikelnummer sowie Mengenangaben und sind unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferungen sowie preislich und rechnerischer Richtigkeit. Bei der Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist die Dükan AG berechtigt, die Zahlung so lange zurück zu behalten, bis die Gewährleistungspflicht erfüllt wurde.

Die Rechnungen sin zahlbar binnen 14 Tagen abzüglich 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto ab Rechnungslegung.

Die Abtretung von Forderungen gegen die Dükan AG ist nur mit schriftlicher Genehmigung wirksam.


§6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer stellt die Dükan AG von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

Die Gewährleistungspflicht beträgt mindestens 24 Monate ab Anlieferung am Erfüllungsort. Sofern die gesetzliche Regelung eine längere Frist vorsieht, gilt diese. Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer, nach Wahl durch die Dükan AG, kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel kostenfrei zu beseitigen.

In dringenden Fällen ist die Dükan AG, nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer, berechtigt, auf dessen Kosten den Mangel selbst zu beseitigen oder von Dritten beseitigen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungspflicht in Verzug gerät. Wird, gemäß dem in der Bestellung bezeichneten statistischem Prüfverfahren, die Überschreitung des höchstzulässigen Fehleranteils festgestellt, so ist die Dükan AG berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung, Mängelansprüche zu erheben oder auf Kosten des Auftragnehmers, nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer, die gesamte Lieferung zu überprüfen.

Für die Besorgung der Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Mithin auch für die Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnen frühstens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund des Produkthaftungsgesetz zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher umgehend an den Auftragnehmer, durch die Dükan AG gegeben.


§7 Informationen und Daten

Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen, Skizzen usw., die vom Auftraggeber zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung des Auftrags übergeben werden, bleiben Eigentum der Dükan AG. Sie dürfen nicht für andere Zwecke als vereinbart verwendet werden, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt, sofern nicht anderes vereinbart wurde, 10 Jahre.


§8 Schutzrechte Dritter

Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen. Insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die Dükan AG dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter (z.B.: Urheber-, Patent und anderen Schutzrechten) in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei.

§
9 Datenschutz

Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, be- bzw. verarbeitet werden.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen der Übrigen wirksam.


§11 Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ Rechtsstatus

Erfüllungsort für die Lieferung ist die Wareneingansstelle der Dükan AG
Es gilt ausschließlich deutsches Recht
Gerichtsstand ist der Firmensitz der Dükan AG, 42551 Velbert

§
12 Abweichende Vereinbarungen

Vereinbarungen, die von dem Inhalt dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichen, sind nur dann gültig, wenn sie von der Dükan AG schriftlich anerkannt werden. Eine Abweichung von der Schriftform erfordert eine schriftliche Vereinbarung.